Keine höhere Rente für Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt etwa 34 Euro mehr Rente pro Monat. Aber nicht für jeden. Beamte sind von der Anrechnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nochmals klargestellt. Das Urteil und seine Folgen fassen Tanja Eigner und Andreas Islinger von der Ecovis-Rentenberatung in München zusammen.