Kleinunternehmerregelung bei Ehepaaren: Finanzgericht Münster bestätigt getrennte Unternehmensführung
Ein Ehepaar, das unter der gleichen Adresse jeweils ein eigenes Unternehmen für Grabpflegeleistungen führt, kann dennoch die Kleinunternehmerregel für zwei getrennte Betriebe in Anspruch nehmen. Das hat das Finanzgericht Münster bestätigt. Das Urteil erklärt Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten.