Nachtragsangebote: Keinesfalls ignorieren, weil sonst die neuen Preise gelten
Häufig ignorieren Auftraggeber Nachtragsangebote, lassen die darin angebotenen Leistungen aber widerspruchslos ausführen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg steht dem ausführenden Unternehmer eine Vergütung zu, deren Höhe sich nach den angebotenen Einheitspreisen bemisst. (mehr …)