Mehrwertsteuerpflicht für Aufforstungen
Wenn ein Landwirt Aufforstungen für Dritte übernimmt, muss er sich auf Umsatzsteuerzahlungen einstellen: In Brandenburg führte ein Waldbesitzer auf seinen Betriebsflächen eine Wiederaufforstung für eine Firma durch, nachdem diese für Baumaßnahmen an anderer Stelle Abholzungen vornahm. Zum geforderten Nachweis der Ersatzaufforstung für die Behörde beauftragte die Firma den pauschalierenden Forstwirt. Er war der Auffassung, dass […]