Lieferkettengesetz: Warum kleine Unternehmen jetzt schon aktiv werden sollten
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz: Lieferkettengesetz, trat bereits Anfang 2023 für große Unternehmen in Kraft. Aber schon jetzt sollten auch kleinere und mittlere Betriebe Informationen über ihre Lieferketten sammeln, analysieren und bewerten – obwohl das Gesetz für sie noch gar nicht gilt.