Zahlung einer sofortigen Mängelbeseitigung: Ist das ein Verzicht auf Mängelrechte?
Bauherren müssen bei auftretenden Baumängeln oft sofort handeln, beispielsweise wenn es durch das neue Dach regnet. Bezahlt der Auftraggeber das betroffene Unternehmen vorbehaltslos, verzichtet er dann auf Mängelrechte? Dies hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden. (mehr …)