Bewirtschaftungsverträge: Der Steuerteufel steckt im Detail
Steuergefahren bei missglückten Bewirtschaftungsverträgen können so groß sein, dass die Vorteile aus der Auslagerung der Bewirtschaftung um ein Vielfaches überschritten werden. Damit sich ein Bewirtschaftungsvertrag im Nachhinein nicht als unternehmerische Fehlentscheidung darstellt, ist vorab steuerlicher Rat unerlässlich.