Wer haftet bei zwei Haftpflichtversicherungen?
Ist ein Honorararzt sowohl über das Krankenhaus als auch über seine eigene Berufshaftpflicht versichert, dann kann die Versicherung des Krankenhauses im Haftungsfall nicht die Hälfte des Geldes vom Honorararzt einfordern. Die Versicherungen müssen untereinander einen Ausgleich vereinbaren.