Hinweisgeberschutzgesetz: Ab Mitte Juni 2023 für größere Unternehmen verpflichtend
Ab voraussichtlich Mitte Juni 2023 müssen alle Unternehmen ab 250 Beschäftigte interne Meldesysteme einrichten. Für kleinere und mittlere Unternehmen gelten die neuen Regeln des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 17. Dezember 2023. Das hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 beschlossen und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Ecovis-Experten kennen die Änderungen und Details.