Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung: Wann ein eigener Hausstand vorliegt
Studierende, Berufseinsteiger und Arbeitnehmer können sich freuen: Auch sie können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn sie zwischen zwei Wohnorten pendeln. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dafür sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese erklärt Nicole Berner, Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig.