Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Ärzte, die Honorar für reine Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung einer notärztlichen Behandlung bekommen, müssen dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Derartige Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
Notärztliche Bereitschaftsdienste bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen sind Heilbehandlungen in der Humanmedizin. Deshalb sind diese Umsätze steuerfrei.