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Ärzte, die nebenberuflich als Notärzte im Rettungsdienst arbeiten, sind in dieser Tätigkeit abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Rettungssanitäter und Notärzte sind viel unterwegs. Können sie dafür immer Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen? Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt.
Notärzte als Freelancer sind im Rettungsdienst selbstständig und damit sozialversicherungsfrei. Warum das Landessozialgericht Hessen das so entschieden hat, lesen Sie hier.
Notärztliche Bereitschaftsdienste bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen sind Heilbehandlungen in der Humanmedizin. Deshalb sind diese Umsätze steuerfrei.