Patientenakte: Ärzte müssen Patienten die erste Kopie kostenlos überlassen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten die erste Kopie deren Patientenakte kostenlos zur Verfügung stellen. Das geht so aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor. Wie sich die Entscheidung des EuGH auf Praxen auswirkt, erklärt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.