Keine längere Nutzungsdauer für Wirtschaftsgebäude
Unternehmen dürfen nur dann von der gesetzlichen Abschreibungsdauer für Gebäude abweichen, wenn sich dadurch die Nutzungsdauer verkürzt. Eine Verlängerung der gesetzlichen Nutzungsdauer, selbst wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes länger ist, bleibt ausgeschlossen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.