Auch Pferdevermietung nicht pauschalierungsfähig
Im Anschluss an das Grundsatzurteil vom 13. Januar 2011 vertritt auch der zweite Umsatzsteuersenat des Bundesfinanzhofs in einer weiteren Entscheidung die Auffassung, dass Umsätze aus der Pferdepensionshaltung nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach Paragraph 24 Umsatzsteuergesetz unterliegen können.