Wichtig für Umsatzpauschalierer: Eine Hofübergabe kann die Besteuerung verändern
Seit Januar 2022 dürfen nur noch Landwirte mit einem Umsatz unter 600.000 Euro die Umsatzsteuerpauschalierung nutzen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt genauer erklärt, wie die Umsatzgrenze in verschiedenen Sonderfällen anzuwenden ist. Bei einer Hofübergabe ist die unternehmerische Tätigkeit des Übernehmers genau zu berücksichtigen.