Saisonarbeit

12.08.2021 | Wer Saisonarbeitskräfte, Studierende oder sonstige Aushilfen kurzfristig anstellen will, muss gut aufpassen, dass es sich tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Seit 1. August 2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Wie Arbeitgeber jetzt vorgehen können, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem in Berlin.
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Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung: Saisonarbeitskräfte bis zu vier Monate sozialversicherungsfrei anstellen
01.06.2021 | Ab heute, 1. Juni 2021, profitieren Landwirte sowie Hotellerie und Gastronomie, wenn sie Saisonarbeitskräfte kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei für vier anstatt bisher drei Monate beschäftigen. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen schon am 7. Mai 2021 beschlossen. Gestern stand die Ausnahmeregel endlich im Bundesgesetzblatt und tritt ab heute, 1. Juni 2021, in Kraft.weiterlesen...