Corona-Arbeitsschutzverordnung: Unternehmen können flexibel reagieren
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu nichts. Doch angesichts der Kosten, die ein hoher Krankenstand verursacht, sollten Unternehmen die Schutzmaßnahmen prüfen, die der Entwurf der Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) enthält. Welche Maßnahmen bei steigenden Corona-Ansteckungen sinnvoll sein können, weiß Ecovis-Rechtsanwalt...