Inkongruente Gewinnausschüttungen: Fälle der steuerlichen Anerkennung erweitert
Bislang waren einige Modelle der inkongruenten Gewinnausschüttungen an Gesellschafter, also eine nur kurzzeitig geltende oder oft geänderte Gewinnverteilung, steuerlich nicht begünstigt. Jetzt hat das BMF in einem Schreiben geklärt, welche zusätzlichen Fälle künftig von der steuerlichen Anerkennung profitieren. Die Details erklärt Ecovis-Steuerberaterin Christine Hübner.