Nachträgliche Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen zur Verhinderung von Steuernachzahlungen möglich
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch dann noch möglich ist, wenn dieser nachträglich zur Verhinderung von Steuernachzahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung gebildet wird.