Überbrückungshilfe IV verlängert bis Ende Juni 2022
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Lockerungen gibt es ab 4. März 2022 für Gastronomie, Hotellerie und Clubs. Die aktuellen Homeoffice-Regeln entfallen ab dem 20. März. Außerdem plant der Bund erstmals mehr Geld für die Strafverfolgung bei Mittel-Missbrauch. Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich rät: „Hilfen nicht blindlings beantragen!“