Keine Umsatzgrenze bei Zuordnung landwirtschaftlicher Dienstleistungen zur Umsatzsteuerpauschalierung
Wieder einmal belegen die Urteile der Finanzgerichte, dass die Ansprüche der Finanzverwaltung, für landwirtschaftliche Dienstleistungen nur dann die günstige Umsatzsteuerpauschalierung anwenden zu dürfen, wenn der Einsatz der Arbeitskraft des Landwirtes für diese Tätigkeit nicht überwiegt, keine Grundlage haben.