Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II): Mehr Rechte für die Hauptversammlung
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) trat mit Ausnahmen am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit der Richtlinie wird die Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften verbessert. (mehr …)