Verjährung bei Steuerhinterziehung: Fahnder können länger aufspüren
Seit Juni 2020 gelten für die Verfolgung von Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen erweiterte Verjährungsfristen. Die Verjährung tritt erst bis zu 25 Jahre nach dem Ende der Tat ein. (mehr …)