Gefahren auf der Baustelle: Generalunternehmer haften für verunglückte Mitarbeiter des Nachunternehmers
Arbeitnehmer oder Besucher können sich auf Baustellen schnell verletzen. Gefahrstellen müssen daher kontrolliert und abgesichert werden. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, ob ein Generalunternehmer auch für den verunfallten Mitarbeiter seines Nachunternehmers haftet – und das Gericht entschied: Er muss...