Virtuelle Versammlungen weiterhin bis 31. August 2022 erleichtert
Der Gesetzgeber hat zu Beginn der Corona-Pandemie virtuelle Versammlungen erleichtert. So blieben Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine und Stiftungen weiterhin handlungsfähig. Das betraf vor allem die Möglichkeit, virtuelle Versammlungen abzuhalten. Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Regelung ist jetzt bis zum...