Hinweisgeberschutzgesetz: Auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen Meldestellen!
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will die Regierung auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen: Bereits ab 17.12.2023 brauchen Betriebe ab 50 Mitarbeitern eine Hinweisgebermeldestelle; Unternehmen mit über 249 Mitarbeitern schon ab Inkrafttreten des HinSchG. Ecovis-Rechtsanwältin Janika Sievert in Würzburg rät...