Registrierkassen-Umstellung mit TSE: Das Bundesfinanzministerium beharrt auf seiner Frist zum 30.09.2020
Eigentlich sollten Einzelbetriebe bereits seit 1. Januar 2020 manipulationssichere Kassen im Einsatz haben. Doch von staatlicher Seite haperte es an der technischen Umsetzung. Darum räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 30.09.2020 ein. Die Fristverlängerungen der Bundesländer erkennt das Bundesfinanzministerium nicht an. Was Betriebe in Sachen Kasse beachten müssen, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber in Plauen.