Manuel Machata legt Einspruch ein

Manuel Machata legt Einspruch ein

Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat Machata wie erwartet Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt. Sein Anwalt erklärte, dass die auferlegte Sperre in ein Grundrecht des Bobathleten eingreife und hierfür keine Rechtsgrundlage erkennbar sei. Weiterhin soll der BSD keine Rechtsgrundlagen mitgeteilt haben.

Eine Einspruchsbegründung soll dem BSD-Rechtsausschuss in Kürze vorgelegt werden. Dieser will im April tagen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Wir beraten Sie gerne persönlich. In unserer Beratersuche finden Sie die richtigen Ecovis-Experten und Expertinnen für Ihr Anliegen.

Zur Beratersuche
X