Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei ungeklärter Erbfolge
Erben müssen auch dann Nachzahlungszinsen zahlen, wenn sie aufgrund einer Erbschaft Einkünfte erzielen und sich die Besteuerung dieser Einkünfte aufgrund einer noch nicht geklärten Erbfolge verzögert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Hintergrund: Streit um Zinserlass bei verspäteter Steuerfestsetzung
In dem vorliegenden Fall setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für Einkünfte des Alleinerben erst rund sechs Jahre nach dem Tod des Erblassers fest, da sich die Erbfolge nur durch langwierige Gerichtsverfahren klären ließ. Der Fiskus verlangte anschließend Nachzahlungszinsen. Das wollte der betroffene Erbe nicht akzeptieren und beantragte daraufhin einen Erlass der Zinsen aus Billigkeitsgründen. Seine Argumentation: Er habe auf die Dauer des Erbstreitverfahrens keinen Einfluss gehabt und konnte daher nicht abschätzen, wie hoch seine Einkünfte sein werden.
Entscheidung des BFH: Eigenes Risiko des Steuerpflichtigen
Der BFH lehnte den Erlass der Nachzahlungszinsen jedoch ab (Urteil vom 9. April 2025, X R 12/21). Es liege kein Fall vor, der einen Erlass aus sachlichen oder persönlichen Gründen rechtfertige. Nach Auffassung der Richter hatte der Kläger durch die späte Steuerfestsetzung einen Zins- und Liquiditätsvorteil. Es sei zumutbar, auch in solchen Fällen mit der Festsetzung der Steuer und der daran geknüpften Verzinsung zu rechnen.
Tipp: Frühzeitig die Erfolge planen
Die Entscheidung verdeutlicht, dass steuerliche Verzinsungspflichten unabhängig von unklaren Erbrechtsituationen bestehen. Wer sich in einen langwierigen Erbstreit begibt, muss mit Nachzahlungszinsen rechnen – auch wenn er die Dauer des Verfahrens nicht beeinflussen kann. „Wir empfehlen daher immer: Planen Sie Ihre Erbfolge so früh wie möglich – denn nur so können Sie lange Erbstreitigkeiten vermeiden“, rät Ecovis-Steuerberaterin Magdalena Glück-Schinhärl in Dingolfing.