Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was ab dem 01. Oktober gilt
Der Bundestag hat eine Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verabschiedet, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und gilt bis einschließlich 7. April 2023. Die künftige Corona-ArbSchV enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. Entgegen ursprünglichen Plänen werden Arbeitgeber nicht verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Unternehmen können flexibel reagieren Das Bundesministerium […]