Small Mid‑Caps (SMCs): EU führt neue Unternehmensklasse ein
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Small Mid‑Caps (SMCs): EU führt neue Unternehmensklasse ein

Im Rahmen des Omnibus-Pakets IV hat die Europäische Kommission am 21. Mai 2025 eine neue Unternehmenskategorie vorgeschlagen: die „Small Mid-Caps“ (SMCs). Damit schließt die EU eine bisherige Lücke im Unternehmensrecht: Unternehmen, die zwischen klassischen KMU und Großunternehmen liegen, sollen gezielt von bürokratischem Aufwand entlastet werden.

Was sind Small Mid-Caps (SMCs)?

Definition laut EU-Kommission:

  • Unternehmen, die nicht als KMU gemäß EU-Definition gelten.
  • Weniger als 750 Mitarbeitende.
  • Entweder ein Jahresumsatz von weniger als 150 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Mio. EUR.

Die neue Kategorie berücksichtigt den industriellen Mittelstand, der häufig zu groß für KMU-Förderungen, aber nicht groß genug für die Anforderungen von Großunternehmen ist. Die geplanten Entlastungen konzentrieren sich auf die Bereiche Datenschutz, Berichtspflichten und Kapitalmarktzugang, um das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Datenschutz nach DSGVO

Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sind derzeit von der Pflicht befreit, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO zu führen, sofern die Datenverarbeitung kein hohes Risiko birgt. Diese Ausnahme soll auf SMCs ausgeweitet werden. Künftig sollen nur noch besonders risikobehaftete Datenverarbeitungen dokumentiert werden müssen.

Vereinfachte Berichtspflichten

Zudem sollen die Berichtspflichten für SMCs reduziert werden, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Batterieverordnung: SMCs sollen von den Sorgfalts- und Rückverfolgungspflichten für Batterierohstoffe in der Lieferkette ausgenommen werden. Dadurch wird der Aufwand für Unternehmen in der Automobil- oder Technologiebranche, die Batterien herstellen oder verwenden, reduziert.
  • F-Gas-Verordnung: Die Registrierungspflicht für Importeure von Geräten mit fluorierten Treibhausgasen soll nur noch gelten, wenn das Produkt tatsächlich von Berichtspflichten oder Begrenzungen betroffen ist.
  • Antidumping- und Antisubventionsgrundverordnung: SMCs erhalten Zugang zu einem speziellen Helpdesk, der sie bei Handelsbeschwerden (z. B. Dumping oder Subventionen) unterstützt.
  • Nachhaltigkeitsberichte (ESRS): Die Omnibus-Vorschläge (COM(2025)501/502) und der EU Competitiveness Compass (Januar 2025) sehen vor, dass SMCs von vereinfachten Transparenzpflichten profitieren, mit einer angestrebten Reduktion der Berichtspflichten um 35 % für mittelständische Unternehmen.

Erleichterter Kapitalmarktzugang

SMCs sollen bei Börsengängen oder Kapitalmaßnahmen einen vereinfachten EU-Wachstumsemissionsprospekt nutzen dürfen. Dadurch soll sich der Aufwand für rechtliche und administrative Vorbereitungen reduzieren. Die Einsparungen belaufen sich auf bis zu 20.000 Euro pro Emission, das Gesamteinsparpotenzial für alle betroffenen Unternehmen liegt bei 12,7 Millionen Euro. Dadurch sollen SMCs schneller an Kapital für Wachstum und Investitionen gelangen.

Weitere Maßnahmen

Über die genannten Bereiche hinaus plant die EU, Produktspezifikationen zu vereinheitlichen, um die Digitalisierung voranzutreiben und den Verwaltungsaufwand weiter zu senken. SMCs sollen zudem gezielt in EU-Förderprogrammen berücksichtigt werden, ohne dass die bestehenden Förderungen für KMU beeinträchtigt werden. Dadurch könnte sich der Zugang zu Finanzierungen über die Europäische Investitionsbank (EIB) oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) erleichtern.

Ausblick

Mit der Einführung der Kategorie Small Mid-Caps schafft die EU erstmals eine Differenzierung für mittelgroße Unternehmen. Diese sind bisher oft durch das Raster zwischen Förderlogik und regulatorischen Anforderungen gefallen. Entscheidend wird sein, wie schnell und konkret die Vorschläge umgesetzt werden und ob sie in der Praxis tatsächlich spürbare Entlastungen bringen. Die Vorschläge befinden sich derzeit in der legislativen Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.

Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Andreas Bachmeier
Unternehmensberater, Bankkaufmann in München, Dingolfing, Nürnberg, Chemnitz, Dresden, Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 89-58 98 138

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