Mehr Förderung für Innovation: Was sich ab 2026 bei der Forschungszulage ändert
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Mehr Förderung für Innovation: Was sich ab 2026 bei der Forschungszulage ändert

Ab 2026 wird Forschung und Entwicklung in Deutschland für Unternehmen deutlich attraktiver. Mit der überarbeiteten Forschungszulage können künftig bis zu 4,2 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben beantragt werden. Wie Unternehmen davon profitieren können, erklären wir hier.

Mehr Förderung, mehr Flexibilität

Zentral bei der Reform ist die deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, gilt künftig pro Unternehmensverbund ein Höchstbetrag von 12 Mio. Euro. Projekte, die bereits vor 2026 begonnen wurden, bleiben nach der alten Regelung bewertet. Daraus ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 3 Mio. Euro. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zusätzlich von einem Bonus in Höhe von 10 %, wodurch sich die Gesamtförderung auf bis zu 4,2 Mio. Euro erhöhen kann.

Erstmals werden ab 2026 auch Gemein- und sonstige Betriebskosten pauschal mit 20 % gefördert. Damit können Unternehmen nicht nur Personal- und Sachkosten ansetzen, sondern auch jene indirekten Aufwendungen, die bisher außen vor blieben. Zudem steigt der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern auf 100 Euro.

„Gerade für mittelständische Betriebe lohnt es sich jetzt wirklich hinzuschauen“, sagt Andreas Steinberger, Unternehmensberater aus Dingolfing. „Wenn jetzt auch Betriebskosten gefördert werden, wird Forschung endlich nicht nur spannend, sondern auch finanziell attraktiv.“

Was gilt als Forschung und Entwicklung?

Förderfähig sind Vorhaben, die in eine der drei folgenden Kategorien fallen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Entscheidend ist, dass das Projekt bestimmte Kriterien erfüllt, darunter insbesondere Neuartigkeit, Ungewissheit und systematisches Vorgehen.

Nicht gefördert werden hingegen reine Markteinführungen, Routineverbesserungen oder Entwicklungen von Standardsoftware. Da die Grenze zwischen „Innovation“ und „Optimierung“ oft fließend ist, lohnt sich eine fachkundige Einschätzung.

„Wir empfehlen, frühzeitig zu prüfen, ob ein Vorhaben wirklich den Charakter von Forschung und Entwicklung trägt“, betont Steinberger. „Eine klare Projektbeschreibung spart später viel Zeit im Antragsprozess.“

Der Weg zur Förderung

Das Verfahren zur Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut und vollständig digital. In der ersten Stufe beantragen Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die fachliche Bestätigung, dass ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Der Antrag muss eine Beschreibung des Projekts, den geplanten Zeitrahmen, das eingesetzte Personal und eine Abgrenzung zum Stand der Technik enthalten. Diese Bescheinigung kann bereits vor Projektbeginn beantragt werden.

In der zweiten Stufe wird die eigentliche Zulage beim Finanzamt beantragt. Grundlage ist die zuvor erteilte Bescheinigung. Pro Wirtschaftsjahr kann nur ein Antrag gestellt werden, in dem sämtliche förderfähigen Aufwendungen gebündelt werden. Das Finanzamt prüft dann die Angaben und setzt die Zulage fest.

Der Vorteil: Die Forschungszulage wird unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt. Sollte keine Steuerlast bestehen, wird sie als Erstattung ausgezahlt. Gerade für Start-ups oder wachsende Mittelständler ist das ein großer Pluspunkt.

Worauf Unternehmen achten sollten

So attraktiv die neuen Regelungen auch sind, sie erfordern eine sorgfältige Dokumentation. Der Beginn des Vorhabens sowie alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Tätigkeiten und geleistete Stunden müssen nachvollziehbar festgehalten werden. Auch eine kurze Beschreibung des Projektfortschritts am Ende des Wirtschaftsjahres gehört dazu.

Es lohnt sich, schon jetzt strategisch zu überlegen, welche Projekte ab 2026 starten sollen. Manche Vorhaben können so terminiert werden, dass sie vollständig unter die neuen Förderbedingungen fallen und eine deutlich höhere Unterstützung erhalten.

Ausblick

Mit der erweiterten Forschungszulage setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade mittelständische Unternehmen, die bisher kaum Zugang zu Fördermitteln hatten, könnte diese Reform interessieren.

Gleichzeitig wird die Antragstellung durch klare digitale Verfahren und feste Fristen planbarer. Entscheidend bleibt jedoch: gute Vorbereitung. Denn viele Projekte scheitern nicht an der Idee, sondern an schlecht vorbereiteten Anträgen. Wer frühzeitig plant und sich fachlich begleiten lässt, kann die attraktiven Förderbedingungen ab nächstes Jahr strategisch nutzen.

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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