Mindestlohn 2026 und 2027: Alle Änderungen im Überblick
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Mindestlohn 2026 und 2027: Alle Änderungen im Überblick

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 steigt er von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, gefolgt von einer weiteren Anhebung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027.

Mindestlohn steigt in zwei Schritten

Die Erhöhung reagiert auf gestiegene Lebenshaltungskosten. Bei einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden ergibt sich ab dem 1. Januar 2026 ein Bruttogehalt von rund 2.409 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigt das monatliche Bruttogehalt weiter auf etwa 2.526 Euro. Im Vergleich zu 2025 entspricht das einem Zuwachs von rund 13,88 Prozent (308 Euro brutto) pro Monat innerhalb von zwei Jahren.

Was ändert sich bei Minijobs und Midijobs?

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, hebt sich automatisch auch die Obergrenze für Minijobs und damit die Untergrenze für Midijobs.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt sie auf rund 602 Euro pro Monat, ab dem 1. Januar 2027 weiter auf etwa 633 Euro. Dadurch bleibt der zulässige Stundenumfang im Minijob relativ konstant, trotz steigender Löhne.

Im Bereich der Midijobs – also Beschäftigungen im Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit – verschiebt sich der Einstieg ebenfalls nach oben. Künftig beginnt der Midijob-Bereich ab den neuen Minijob-Grenzen, reicht aber weiterhin bis zur unveränderten Obergrenze von 2.000 Euro monatlich. Eine gesetzliche Anhebung dieser Obergrenze ist derzeit nicht vorgesehen.

Jahr Mindestlohn (€/h) Minijob-Grenze (€/Monat) Max. Stunden im Minijob (ca.) Midijob-Bereich (€/Monat)
2025 12,82 € 538 € ca. 42,0 Stunden 538,01 € – 2.000 €
2026 13,90 € ca. 602 € ca. 43,3 Stunden ca. 602,01 € – 2.000 €
2027 14,60 € ca. 633 € ca. 43,4 Stunden ca. 633,01 € – 2.000 €

Hinweis: Die Stundenzahlen sind Näherungswerte. Die Midijob-Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 € monatlich.

Ausblick

Der beschlossene Mindestlohnanstieg stärkt die Einkommen von Beschäftigten spürbar, stellt aber insbesondere kleinere Arbeitgeber vor organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen. Arbeitgeber sollten die neuen Grenzwerte bei der Stundenplanung berücksichtigen und bestehende Arbeitsverhältnisse gegebenenfalls anpassen, um unbeabsichtigte Beitrags- oder Meldepflichten zu vermeiden.

Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Andreas Bachmeier
Tel.: +49 89-58 98 138

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