
Wie viel kostet die Hofübergabe beim Notar?
Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs zu Lebzeiten ist ein bedeutender Schritt in der Sicherung der Zukunft des Hofes. Dabei spielen nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Fragen eine entscheidende Rolle. Besonders die Notar- und Grundbuchkosten können schnell zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Doch wie setzen sich diese Kosten zusammen, und welche speziellen Regelungen gibt es für die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe? Steuerberater Alexander Kimmerle aus Kempten gibt hierzu eine Auskunft.
Der Hofübergabevertrag: Rechtliche Grundlage für die Übergabe
Die Hofübergabe zu Lebzeiten erfolgt in der Regel durch einen sogenannten Hofübergabevertrag. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Der Vertrag regelt sowohl den Eigentumsübergang als auch die Sicherstellung des Altenteils (also der Versorgung des Übergebers). Zusätzlich muss der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden, was ebenfalls mit Gebühren verbunden ist.
Notar- und Grundbuchkosten: Grundlage der Gebühren
Die Notar- und Grundbuchkosten orientieren sich nicht an dem tatsächlichen Arbeitsaufwand des Notars, sondern am Geschäftswert des Übergabegegenstandes. Dieser Geschäftswert setzt sich aus dem Wert des landwirtschaftlichen Betriebs zusammen und bildet die Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und daher nicht verhandelbar.
Wie wird der Geschäftswert ermittelt?
Bei einem Kaufvertrag entspricht der Geschäftswert dem Kaufpreis. Bei einem Testament basiert der Geschäftswert auf dem Reinvermögen des Erblassers. Bei einer Generalvollmacht wird der Geschäftswert durch das Bruttovermögen des Vollmachtgebers bestimmt. Die Notar- und Grundbuchgebühren werden nach den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet.
Sonderregelungen für Landwirte
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe genießen bei der Hofübergabe eine Sonderbehandlung, wenn der Erwerber den Betrieb fortführt und dieser eine wesentliche Existenzgrundlage darstellt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Betrieb auch weiterhin wirtschaftlich tragfähig bleibt und die landwirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt wird.
Was ist eine „wesentliche Existenzgrundlage“?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird als wesentliche Existenzgrundlage angesehen, wenn er eine ausreichende Größe und einen angemessenen Ertrag aufweist, der den Lebensunterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichert. Der Gesetzgeber hat keine feste Mindestgröße definiert, doch auch ein Nebenerwerbsbetrieb kann als privilegiert gelten, wenn er genügend Ertrag erzielt. Obwohl es keine feste Mindestgröße gibt, existieren in der Praxis Orientierungswerte. So liegt die Mindestgröße für die Altershilfe bei acht Hektar für reine Landwirtschaft und bei 75 Hektar für Forstwirtschaft. Wichtiger Hinweis: Verpachtete Flächen zählen nicht zur Berechnung der Mindestgröße.
In Urteilen aus den Jahren 1997 und 2003 entschied das Bayerische Oberlandesgericht, dass ein Ertrag von 4.400 Euro zusätzlich zu vergütungsfreien Naturalleistungen, wie zum Beispiel mietfreiem Wohnen, dem Verbrauch von im Betrieb erzeugten Produkten und 7.173 Euro, ausreichend ist, um als Existenzgrundlage zu gelten. Der Betriebsinhaber muss den Ertragsüberschuss durch entsprechende Unterlagen nachweisen.
Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf die Privilegierung aus?
Ab dem 11. April 2025 wird sich die Berechnung des Geschäftswerts für landwirtschaftliche Betriebe ändern. Der Geschäftswert wird dann höchstens 50 Prozent des Grundsteuerwertes betragen. Da der Grundsteuerwert in vielen Fällen noch nicht festgelegt wurde, gilt vorerst die alte Regelung, bei der der Geschäftswert maximal das Vierfache des Einheitswertes betragen durfte. Sobald der Grundsteuerwert jedoch festgesetzt wurde, muss die Berechnung berichtigt werden.
Wann gibt es keine Privilegierung?
Nicht jede Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist von der Sonderregelung des GNotKG betroffen. Insbesondere bei folgenden Fällen entfällt die Privilegierung:
- Verpachtete Betriebe
- Stillgelegte Betriebe
- Übergaben an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn das zivilrechtliche Eigentum und die Betriebsführung getrennt sind
In diesen Fällen wird der Betrieb nicht als wesentliche Existenzgrundlage anerkannt, wodurch die Privilegierung entfällt.
Was Sie bei der Hofübergabe beachten sollten
Die Hofübergabe zu Lebzeiten ist ein komplexer Prozess, der nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche und finanzielle Überlegungen mit sich bringt. Besonders die Notar- und Grundbuchgebühren können je nach Wert des Betriebes und der Art der Übergabe erheblich ausfallen. Wenn der Hofübergabevertrag korrekt aufgesetzt wird und der Betrieb als wesentliche Existenzgrundlage gilt, können von speziellen Regelungen profitiert werden, die die Kosten verringern.
Ecovis Steuerberater Alexander Kimmerle rät: „Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Notar oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um alle relevanten Kosten und steuerlichen Aspekte der Hofübergabe zu klären. So lassen sich unvorhergesehene Kosten vermeiden und die Übergabe kann reibungslos gestaltet werden.“