Geschäftsführung

Im Fall eines Steuerstrafverfahrens droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für Privatpersonen.

Bei fehlender eigener Strafbarkeit der Geschäftsführung ist der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung denkbar. Hier drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro je Tat.

Mitarbeiter

Das Steuerstrafverfahren kann sich auch gegen den zuständigen Mitarbeiter richten mit den zuvor beschriebenen persönlichen Folgen.

Haftung für Steuerschulden

Zusätzlich kann die persönliche Haftung der Geschäftsführung oder der verantwortlichen Mitarbeiter für die Steuerschulden des Unternehmens begründet werden. Aus diesem Grund ist die parallele Aufarbeitung der steuerlichen Fragestellungen im Strafverfahren zwingend notwendig

Unternehmen

Auf Unternehmensebene sind bis zu zehn Millionen Euro Geldbuße je Tat und zusätzlich Gewinnabschöpfung oder Einziehung möglich. Es droht zudem ein erheblicher Imageschaden aufgrund negativer Presseberichterstattung.

Ansprechpartner

Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in München, Landshut, Leipzig, Regensburg
Tel.: +49 89 217516-700
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

Beraten und Verteidigen

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Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung kommen für viele oft überraschend. Als Steuerstrafrechtsexperten stehen wir Ihnen zur Seite und versuchen, das Schlimmste abzuwenden.

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