Datenträger zu Offshore-Steueroasen gekauft: warum Sie jetzt handeln sollten
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Datenträger zu Offshore-Steueroasen gekauft: warum Sie jetzt handeln sollten

Manch einer fühlt sich an die Zeiten der großen Selbstanzeigen-Wellen oder die Panama Papers erinnert. Nun wurde erneut ein Datenträger angekauft, der Daten von Steuersündern enthalten soll. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung geht damit in eine neue Runde.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW hat nach eigener Pressemitteilung einen Datenträger angekauft, der Kundeninformationen von Dienstleistern mit Geschäftssitzen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Cayman Islands, in Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern enthalten soll.

Durch die Dienstleister sollen Firmenkonstrukte zum Zweck der Steuerhinterziehung oder zur Verschleierung von durch Straftaten erlangtem Vermögen angeboten worden sein.

Die Finanzverwaltung NRW bewertet das Material nach erster Überprüfung als sehr werthaltig und rechnet mit zahlreichen Informationen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung.

Viele Handlungsmöglichkeiten der Finanzämter

Schon in früheren Jahren haben solche Datenkäufe zu Auskunftsersuchen an die betreffenden Personen oder Kontrollmitteilungen und auch zu Einleitungen von Steuerstrafverfahren geführt. Solche Post sollte man keinesfalls ignorieren.

Ihr Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige

Steuerhinterziehung ist strafbar (§ 370 AO). In vielen Fällen kann eine Selbstanzeige jedoch zu Straffreiheit führen (§ 371 AO). Die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige sind sehr streng: Die Taten dürfen noch nicht entdeckt sein und alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen vollständig und zutreffend offengelegt werden. Auch müssen die Steuern und Zinsen vollständig bezahlt werden können.

Eine rechtzeitige und professionelle Beratung kann Ihnen den Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige ebnen. Setzen Sie sich bei Bedarf hierzu mit uns in Verbindung.

Im Fall des Falles: lassen Sie sich verteidigen!

Sollte bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, so zögern Sie nicht, unverzüglich eine spezialisierte Steuerstrafverteidigerin zu mandatieren.

Die Fahndung steht bereits vor der Tür? Unsere Verhaltensregeln im Falle einer Durchsuchung finden Sie hier.

Ansprechpartner

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

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