Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach Summarischer Risikoprüfung?

Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach Summarischer Risikoprüfung?

Einige Finanzämter setzen bei der Betriebsprüfung auf die sog. Summarische Risikoprüfung (SRP, das Handbuch zum Download findet sich hier). Dabei erfolgt eine automatisierte Überprüfung der Buchführung anhand mathematischer Methoden (z.B. Chi-Quadrat-Test, Kassenfehlbeträge, interner und externer Betriebsvergleich.).

Kann aufgrund einer solchen Überprüfung ein Strafverfahren gegen den Steuerpflichtigen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet werden?
Diese Frage diskutiert Dr. Janika Sievert mit einem Experten aus der Finanzverwaltung.

Den Beitrag finden Sie freizugänglich hier.

Ansprechpartner

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

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