Influencer & Steuern: Jetzt wird’s ernst!
Was passiert gerade?
Sommer, Sonne, Strand und Steuerhinterziehung. Klingt im ersten Moment merkwürdig?
Während ein gesponsertes Event anfangs nach viel Spaß klingt, kann es für einige Influencer in einem Strafverfahren enden.
Wie durch aktuelle Nachrichten bekannt geworden ist, sind Influencer ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Über sogenannte Gruppenauskunftsersuchen werden Informationen zu Influencern gesammelt, die auf TikTok, Instagram, YouTube & Co. aktiv sind. Diese Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet, welche die steuererheblichen Tatsachen überprüfen.
Klingt alles sehr trocken? Das hat sich Pietro Lombardi auch gedacht, bis die Steuerfahndung seiner Verlobten Laura Maria Rypa Steuerhinterziehung vorgeworfen hat.
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BeratersucheWas bedeutet das für mich als Influencer?
Wenn du in den letzten Jahren Einnahmen aus Social Media hattest (z. B. durch Kooperationen, Werbedeals, Affiliate-Links, Livestream-Spenden oder Produktgeschenke), prüft das Finanzamt jetzt, ob du alles korrekt in deiner Steuererklärung angegeben hast.
Hast du als Influencer in den letzten Jahren deine Einnahmen ordnungsgemäß angegeben, besteht kein Grund zur Panik. Hat man vielleicht die ein oder andere Kooperation vergessen, kann der Vorwurf Steuerhinterziehung lauten.
Best Case:
Du bekommst eine Aufforderung, deine Steuererklärung abzugeben oder zu ergänzen.
Worst Case:
Es wird ein Steuerstrafverfahren gegen dich eingeleitet. Neben der schlechten Publicity, dem Vertrauensverlust der Follower und dem Abspringen von Werbepartnern können hohe Hinterziehungssummen zu sehr hohen Geldstrafen führen.
Wichtig:
Auch wenn du im Ausland wohnst, kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen – zum Beispiel, wenn dein Lebensmittelpunkt oder deine Bankverbindung noch hier sind.
Was solltest du jetzt tun?
- Check deine Angaben: Hast du alle Einnahmen aus Social Media vollständig und richtig erklärt?
- Noch Lücken? Dann kannst du jetzt – bevor das Finanzamt auf dich zukommt – freiwillig eine Korrektur oder Nachmeldung abgeben. Das geht straffrei, solange das
- Finanzamt noch nichts weiß (Stichwort: Selbstanzeige nach § 371 AO).
Keine Panik, aber handeln: Wer jetzt aktiv wird, kann ein Steuerstrafverfahren und hohe Strafen vermeiden.
Schnelles Handeln ist sehr wichtig, denn das Finanzamt ist zwar eine Behörde, aber doch nicht so langsam, wie man vielleicht glaubt.
Gerne unterstützen wir dich als Steuerberater und Rechtsanwälte dabei.