Tax Compliance und innerbetriebliche Kontrollsysteme

Risiken erkennen und vorbeugen - Ihre Pflichten als Unternehmer

Die steuerlichen Pflichten für Unternehmer und ihre Mitarbeiter werden immer weiter gefasst und sind nicht leicht zu überschauen.
Dennoch sind die Unternehmen zur rechtzeitigen Abgabe vollständiger und richtiger Steuererklärungen verpflichtet. Gerade der Bereich der Umsatzsteuer betrifft jedes Unternehmen. In der Praxis ist dies eines der komplexesten Themen; sobald Ihr Unternehmen geschäftliche Beziehungen ins Ausland pflegt, wird es nochmals komplizierter.
Auch die Frage, wie sich das Unternehmen zu verhalten hat, wenn im Nachhinein erkannt wird, dass Fehler in den Steuererklärungen enthalten sind, ist nicht so einfach zu beantworten. Wird eine Selbstanzeige benötigt oder ist eine Korrektur nach § 153 AO noch ausreichend?
Wenn im Bereich der Steuern etwas schief läuft, drohen hohe Nachzahlungen. Auch drohen bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit hohe Strafen für die Verantwortlichen. Nur ein eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem kann ein Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil darauf hingewiesen, dass ein Tax-CMS deutlich zur Minderung der strafrechtlichen Folgen von Steuerstraftaten führen muss. Im besten Fall kann ein steuerliches Kontrollsystem gegen einen Vorsatz zur Steuerhinterziehung bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern führen. Diese Chance sollten Sie nutzen.

Tax Compliance
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Ansprechpartner

Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in München, Landshut, Leipzig, Regensburg
Tel.: +49 89 217516-700
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

Innerbetriebliche Kontrollsysteme und Tax Compliance

Tax Compliance

Risiken erkennen und vorbeugen

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