Zeitenwende im Steuerstrafrecht – wird die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft?
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Zeitenwende im Steuerstrafrecht – wird die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft?

Bislang ist es recht einfach: wer Steuern hinterzogen hatte – sei es z.B. durch nicht erklärte Einkünfte im Ausland, durch nicht angezeigte und erklärte Erbschaften oder Schenkungen oder durch falsch zu niedrig erklärte Betriebseinnahmen, kann mittels einer Selbstanzeige nach § 371 AO straffrei davonkommen. Die Voraussetzungen (Selbstanzeige – Ecovis Deutschland) an die Erlangung von Straffreiheit sind freilich hoch; aber dennoch keine nicht zu überwältigende Hürde.

Was Lars Klingbeil plant:

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will stärker gegen Steuerhinterziehung vorgehen und – so die Meldung von heute – die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen (z.B. Steuern: Lars Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerbetrüger)

Ein wichtiger Punkt in Klingbeils Plan: Wer hinterzogene Steuern selbst meldet (Selbstanzeige), soll künftig nicht mehr automatisch straffrei ausgehen, vor allem bei größeren Summen. Stattdessen soll die Strafe nur noch gemildert, aber nicht komplett erlassen werden.

Die „goldene Brücke in die Steuerehrlichkeit“ könnte damit in Kürze gesprengt werden.  Es drohen dann z.B.:

Aktuell aber noch kein Gesetzesentwurf

Ob es so kommt, ist nicht belastbar vorherzusagen. Aktuell gibt es noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf. Auch sollte beachtet werden, dass aufgrund der Personalknappheit in den Finanzämtern die Betriebsprüfungsdichte immer noch nicht so hoch ist, um z.B. alle Betriebe regelmäßig zu prüfen und etwaige Steuerstraftaten zu entdecken. Die Möglichkeit, mittels Selbstanzeige straffrei zu werden, eröffnet dem Fiskus ein Steueraufkommen, das ohne Selbstanzeige vermutlich nie erreicht werden würde. Laut einer Mitteilung des „Stern“ (Steuersünder: Selbstanzeigen brachten dem Staat laut stern-Umfrage sechs Milliarden Euro extra | STERN.de) beliefen sich zu Hochzeiten der Nachversteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte die steuerlichen Mehreinnahmen in den Jahren 2010 bis 2016 auf wohl sechs Milliarden Euro. Der Bund selbst hat keine Daten dazu veröffentlicht.

Bleiben Sie informiert! Handeln Sie jetzt!

Wir halten Sie auf alle Fälle über Neuigkeiten informiert. Sollten Sie nicht von einer dann doch zügig vorgenommenen Gesetzesänderung überrascht werden wollen und jetzt noch von der Möglichkeit der Strafbefreiung bei Abgabe einer korrekten Selbstanzeige Gebrauch machen wollen, stehen wir für eine Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 51

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