CSR-Berichterstattung: Investoren fordern Nachhaltigkeit
Die Bedeutung der CSR-Berichterstattung steigt. Aber: Wer ist dazu verpflichtet? Was sind die Inhalte und wie sind die Auswirkungen auf die Unternehmen?
Nachhaltigkeit wird ein immer wichtigeres Thema. Zahlreiche staatliche Initiativen, wie der European Green Deal – ein von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept – oder die Berufung eines Sustainable-Finance-Beirats durch die Bundesregierung zeigen das deutlich. Bei Investoren und Stakeholdern besteht ein wachsendes Interesse an nachhaltigen Produkten und Unternehmen. So dringt beispielsweise der US-amerikanische Vermögensverwalter Blackrock bei seinen Beteiligungsunternehmen oder Investments vermehrt auf Nachhaltigkeit (siehe Kasten Seite 15).
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die CSR-Richtlinie, die in Deutschland 2017 durch das CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eingeführt wurde, verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung. Sie kann in einen separaten Nachhaltigkeitsbericht ausgelagert werden.
Die Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts
In der nichtfinanziellen Erklärung ist auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen.
„Zudem gibt es zahlreiche Standards, nach denen Nachhaltigkeitsberichte aufgestellt werden können“, erklärt Thilo Marenbach, Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Düsseldorf. Die für Deutschland bedeutendsten sind der internationale Global-Reporting-Initiative-( GRI-)Standard und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die GRI-Standards gehen auf eine Initiative der Vereinten Nationen von 1997 zurück. Mit mehr als 20.000 veröffentlichten Berichten sind sie faktisch ein internationales Standardwerk. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung, einem 2001 berufenen Beratungsgremium der Bundesregierung, entwickelt.
Die GRI-Standards umfassen sechs Einzelstandards, die sich in drei allgemeine und drei themenspezifische Standards aufteilen. Die allgemeinen Standards setzen sich zusammen aus:
- Grundlagen der Berichterstattung,
- allgemeinen Angaben zur Organisation und Vorgehensweise des Reportings und
- dem Nachhaltigkeitsmanagementansatz.
Die themenspezifischen Standards umfassen folgende Themengruppen:
- ökonomische, etwa die wirtschaftliche Performance;
- ökologische, wie Materialien, Produktion, Emissionen, Compliance;
- soziale, beispielsweise Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, Menschenrechte oder Gleichstellung.
Der DNK beinhaltet 20 Kriterien rund um die Themen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. „Die Berichterstattung kann beim Rat für nachhaltige Entwicklung eingereicht werden, der diese auf formale Vollständigkeit überprüft und in eine öffentlich zugängliche Datenbank einstellt“, sagt Marenbach.
Wie ist Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen?
Grundlage der Berichterstattung sind ein im Unternehmen umgesetztes Nachhaltigkeitsmanagementkonzept und die dazugehörigen Reporting-Linien. Sie müssen es ermöglichen, die für die Berichterstattung notwendigen Informationen jährlich, korrekt und stabil zu generieren.
Wichtig für die Berichterstattung und das Managementkonzept ist die Wesentlichkeitsanalyse. „Das Konzept der Wesentlichkeit ist aus der Wirtschaftsprüfung entlehnt, wird im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung aber anders ausgelegt“, sagt Marenbach. „Es geht darum festzustellen, ob ein Thema relevant genug ist, um es in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bedeutsam sind oder für die Adressaten Entscheidungsrelevanz besitzen.“ Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Jeder Standard wie GRI und DNK enthält eigene Kriterien.
Greenwashing vermeiden
Neben der Wesentlichkeitsanalyse ist besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der „Greenwashing“-Falle zu legen. Hierunter wird die Täuschung der Adressaten über die tatsächlich umweltschädlichen Eigenschaften eines Produkts verstanden, das als umweltfreundlich dargestellt wird. „Dies ist zu vermeiden. Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens in Bezug auf sein Handeln und seine Berichterstattung kann sonst Schaden nehmen“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüfer Marenbach.
Thilo Marenbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf