Homeoffice-Pauschale: Regierung einigt sich auf 5 Euro pro Tag
Homeoffice von der Steuer absetzen – davon träumen viele. Bisher ist das nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Das soll nun einfacher werden. Wenn es gut geht, kommt dieses Vorhaben noch ins Jahressteuergesetz. „Aber bisher gibt es noch nicht einmal einen Gesetzentwurf“, warnt Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer in Falkenstein vor zu viel Euphorie.
Das Finanzamt erkennt die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz bislang nur an, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und ein separates Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Steuerpflichtige Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr in ihrer Steuererklärung geltend machen. Bildet das Arbeitszimmer sogar den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, gibt es keine Kostendeckelung.
In der aktuellen Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen zu Hause am Küchentisch oder im Wohnzimmer. Die Voraussetzungen für ein aus steuerlicher Sicht echtes „häusliches Arbeitszimmer“ sind in diesen Fällen nicht erfüllt.
Homeoffice-Pauschale: geplant sind 5 Euro pro Tag
Nun möchte die Regierung die vielen Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Pandemie von zu Hause arbeiten, entlasten. Sie plant eine Homeoffice-Pauschale. Die neue Steuerpauschale soll 5 Euro je Tag betragen. Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr gedeckelt. Damit kann ein Steuerpflichtiger also bis zu 120 Tage im Homeoffice steuerlich absetzen.
Homeoffice-Pauschale soll fehlende Fahrtkosten ausgleichen
Ohne die neue Homeoffice-Pauschale müssten die meisten Steuerpflichtigen 2020 mehr versteuern, weil die steuermindernden Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit wegfallen. Fahrtkosten lassen sich nur dann geltend machen, wenn sie tatsächlich anfallen. Die neue Homeoffice-Pauschale könnte die niedrigeren Aufwendungen hierfür ausgleichen. Die Pauschale von 5 Euro je Homeoffice-Tag entspricht einem einfachen Arbeitsweg von 15 Kilometer.
Noch fraglich: Homeoffice-Pauschale plus Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Offen ist bisher noch, ob es die neue Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro geben soll. Behandelt das Finanzamt die Homeoffice-Pauschale wie andere Werbungskosten von Arbeitnehmern, dann würden nur diejenigen profitieren, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten haben. „Sobald es etwas Neues zum Thema Homeoffice gibt, werden die Expertinnen und Experten von Ecovis ein Update zu diesem Thema liefern“, sagt Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer in Falkenstein.
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