Ein Monat mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung: „Fristverlängerung ist ein Witz!“
Die Bundesregierung legt ein Hilfsprogramm nach dem anderen auf. Steuerberater müssen Unterlagen dafür bereitstellen. Denn nur sie können diese Hilfen für ihre Mandanten beantragen. Deshalb wollte die Bundessteuerberaterkammer drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen im kommenden Jahr. Genehmigt hat die Politik jetzt einen Monat: Anstatt 28. Februar 2021 ist Abgabe jetzt am 31. März. Ferdinand Rüchardt, Vorstand des auf den Mittelstand spezialisierten Beratungsunternehmens Ecovis und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer München, hält das für „gelinde gesagt einen Witz“.
Nicht nur bei Ecovis sind Steuerberaterinnen und Steuerberater momentan für ihre Mandanten der erste und wichtigste Ansprechpartner, so Rüchardt. „Bei vielen Betrieben geht es um die nackte Existenz“, sagt der 55-jährige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Betriebe brauchen dringend Überbrückungshilfen und Novemberhilfen. Für die Anträge seien zum Teil umfangreiche Unterlagen vorzubereiten. Schließlich gehe es um Steuergelder. Niemand dürfe sich bei den Anträgen einen Fehler erlauben. „Das ist nicht nur ein Klick wie beim Online-Shopping“, sagt Rüchardt, „wenn wir dann wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärungen noch Säumniszuschläge für unsere Mandanten riskieren, nur weil wir sie schlicht und ergreifend nicht früher abgeben können, wäre das ein völlig falsches Signal an die vielen Unternehmerinnen und Unternehmer“, wettert er.
Seine sächsischen Kolleginnen und Kollegen sind jetzt im erneuten Lockdown aus der Liste der systemrelevanten Berufe rausgefallen. „Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss und vielleicht noch einen Krankheitsfall in der Familie hat, für den ist die Belastungsgrenze deutlich überschritten“, sagt Rüchardt.
Drei Monate mehr Zeit, das koste den Staat nichts, ist Rüchardt überzeugt: „Wo bleibt die Solidarität mit denjenigen, die auch einen wichtigen Job machen. Die Firstverlängerung von drei Monaten – das hätte der Beifall des Bundesfinanzministers für Steuerberaterinnen und Steuerberater sein können.“
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