Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu

Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu

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Der Bundesrat hat am 18. Oktober der Grundsteuerreform zugstimmt. Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Neuregelung soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhalten und den Kommunen weiterhin 14,2 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr sichern. Bis zum 31. Dezember 2024 können die Bundesländer aufgrund der Öffnungsklausel vom Bundesrecht abweichen und eigene Ländergesetze einbringen.

Wofür nutzen die Kommunen die Einnahmen aus der Grundsteuer?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bekommen ausschließlich die Gemeinden. Im Jahr 2018 haben die deutschen Gemeinden damit etwa 14,2 Milliarden Euro eingenommen. Bezahlt wird sie von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden. Eigentümer, die Wohnungen vermieten, können die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen.

Warum hat die Regierung die Grundsteuer neu geregelt?

Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke mit Hilfe von Einheitswerten. In den alten Bundesländern stammen die Einheitswerte aus dem Jahr 1964; in den neuen Bundesländern sogar noch aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil die Einheitswerte kaum mehr etwas mit der tatsächlichen Wertentwicklung zu tun haben. Das Gericht forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019.

Was die Bundesregierung beschlossen hat

Die Grundsteuerreform besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen: Dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung und dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.

Was die neue Grundsteuer bringen soll:

  • Die neue Grundsteuer muss verfassungskonform sein, wenig Verwaltungsaufwand verursachen und den Kommunen weiterhin ihre wichtigste Einnahmequelle sichern.
  • Das bisherige dreistufige Verfahren aus Bewertung, Steuermessbetrag und kommunalem Hebesatz bleibt.
  • Die erste Bewertung nach neuem Recht gibt es zum ersten Mal zum 1. Januar 2022. Die bisherigen Steuermesszahlen sollen laut Gesetzgeber so abgesenkt werden, dass die Grundsteuer nicht teurer wird. Die Ecovis-Experten bezweifeln das.
  • Die Gemeinden können für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festlegen. Diese Grundsteuer C soll Grundstücksspekulation verhindern und dazu beitragen, dass schneller neuer Wohnraum entsteht.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Sie gilt ab 1. Januar 2025. Bis zum 31. Dezember 2024 können die Länder vom Bundesrecht abweichen und eigene Ländergesetze vorbereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. In unserer interaktiven Karte können Sie nachschauen, was in Ihrem Bundesland gilt.

Tipp: Details, wie die neue Grundsteuer berechnet wird, finden Sie in unserer Grundsteuer-Broschüre, die Sie hier bestellen können: presse@ecovis.com. Sie kostet 5 Euro plus Porto.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

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