Unternehmen bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihrer Bilanz
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Unternehmen bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihrer Bilanz

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Weil die Unternehmen durch die Corona-Krise stark belastet sind, bekommen sie jetzt mehr Zeit. Sie können ihre 19er Bilanz erst nach Ostern beim Bundesanzeiger hochladen. Neuer Termin ist der 06.04.2021.

Wann müssen Unternehmen normalerweise ihre Bilanz offenlegen?

Normalerweise müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse ein Jahr nach Bilanzstichtag beim Bundesanzeiger hochgeladen haben. Ein Beispiel: Die Bilanz vom 31.12.2019 muss eigentlich spätestens bis zum 31.12.2020 beim Bundesanzeiger sein.

Bis wann haben Unternehmen jetzt Zeit?

Die Unternehmen dürfen ihre Bilanz spätestens zum 06.04.2020 einreichen. Offiziell ist der neue Termin keine Fristverlängerung. „Nur durch die Hintertür bekommen die Unternehmen mehr Zeit“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Mareen Hammelbeck in Rostock. „Das Bundesamt für Justiz wird bis Ostern keine Ordnungsgeldverfahren für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 einleiten.“

Welche Unternehmen betrifft die Offenlegungspflicht?

Alle beschränkt haftenden Firmen sind betroffen. Also Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG.

Was passiert, wenn Unternehmen den Termin verpassen?

Wer seine Bilanz nach dem 06.04.2021 hochlädt muss mit Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 Euro rechnen. „Die Höhe hängt von der Größe des Unternehmens ab und wie oft jemand schon früher zu spät dran war“, sagt Steuerberaterin Hammelbeck.

Ein Foto von Mareen Hammelbeck können Sie hier herunterladen:

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