Grundsteuer: Niedersachsen entscheidet sich für ein Flächen-Lage-Modell
Die niedersächsische Landesregierung hat am 13. April 2021 ein eigenes Grundsteuermodell verabschiedet. Das vom niedersächsischen Finanzministerium entwickelte Flächen-Lage-Modell soll einfacher sein als das Bundesmodell. Finanzminister Reinhold Hilbers hat das reine Flächen-Modell, das zum Beispiel in Bayern gelten soll, weiterentwickelt und um einen Lage-Faktor erweitert.
Das niedersächsische Grundsteuermodell soll neben der reinen Fläche zusätzlich die Lage der Grundstücke berücksichtigen. „Vermutlich weil Gemeinden Grundbesitzern in guten Immobilien-Lagen mehr Nutzen bieten können als in mäßigen Lagen“, sagt Ecovis-Steuerberater André Strunz in Hannover. „In guten Lagen profitieren Grundbesitzer beispielsweise von der besseren Erreichbarkeit kommunaler Dienste oder einer besseren Lebensqualität.“
Welche Kriterien Grundstücke in „bessere“ oder „mäßigere“ Lagen einordnen
Ausschlaggebend für die Einordnung in eine entsprechende Lage soll der Bodenrichtwert des Grundstücks verglichen mit dem Gemeindedurchschnitt sein. Dieser Vergleich macht das „Besser“ oder „Mäßiger“ der Lagen messbar. Da es nicht auf die absolute Höhe der Werte ankommen soll, sondern auf das Verhältnis, wird der Faktor angemessen gedämpft. Daraus entsteht ein Zu- oder Abschlag.
Beispiel: Ein doppelt so hoher Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt führt zu einem Zuschlag von 20 Prozent. Das ist der Lage-Faktor 1,2.
Der jeweilige Lage-Faktor soll sich direkt aus den Regelungen im niedersächsischen Grundsteuergesetz ergeben, sodass die niedersächsische Finanzverwaltung lediglich die einfachen Lage-Faktoren berechnet. Das Ergebnis fließt automatisch in die Steuerberechnung ein.
Grundsteuer-Viewer gibt Einblick und hilft bei der eigenen Einordnung
Für alle Grundstückseigentümer interessant ist der „Grundsteuer-Viewer“, mit dem jeder Grundstückseigentümer seine Grundsteuer selbst berechnen kann. Im Grundstückviewer sind Karten vorgesehen, aus denen Flächen und Faktoren ersichtlich sein sollen. Zudem dient der „Grundsteuer-Viewer“ als auch Ausfüllhilfe für die Flächenangaben.
Anders als beim Bundesmodell sollen Grundstücksbesitzer in Niedersachen nur noch einmal eine Steuererklärung für die Grundsteuer abgeben müssen. Dabei sollen sie nur Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung machen müssen. „Das ist ein echter Vorteil“, sagt Ecovis-Steuerberater André Strunz, „denn im Vergleich sind beim Bundesmodell weitere Parameter bei Wohngrundstücken nötig, wie zum Beispiel die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Alter eines Gebäudes und Mietniveaustufe.“
Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu
Ein Foto von André Strunz können Sie hier herunterladen:
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