Hinweisgeberschutzgesetz – Wie Unternehmen Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen künftig schützen müssen und sich selbst schützen können
Online-Seminare
Datum
15.03.2023
Uhrzeit
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Seminar
22. Februar 2023
Bereits Ende 2021 hätte Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umsetzen müssen. Nun hat der Bundesrat das vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossene Gesetz blockiert. Wann das Gesetz nun in Kraft tritt, ist nicht vorhersehbar. Doch sobald es gilt, müssen Unternehmen interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Was es zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.
Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:
- Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wann tritt es in Kraft?
- Welche Unternehmen müssen eine Hinweisgebermeldestelle einrichten?
- Wie richten Unternehmen eine gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle ein?
- Wie muss mit einem Hinweis umgegangen werden? Muss ich auch anonymen Hinweisen nachgehen?
- Welche Vorteile kann ein Hinweisgebermeldesystem für mein Unternehmen haben?
- Womit müssen Unternehmen rechnen, die keine interne Meldestelle einrichten?
Referentin/Referent:
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht
- zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)
Alexander Littich, LL.M.
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Betriebswirt (FH) Controlling und Steuern
Hinweise zum Seminar:
- Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
- Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
- Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.
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