Steuerhinterziehung: Augen auf und durch
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Steuerhinterziehung: Augen auf und durch

3 min.

Kommt es zu einer Durchsuchung der Geschäftsräume durch den Zoll, die Steuerfahndung oder durch andere Ermittlungsbehörden, sollten Unternehmer und auch Angestellte wissen, was zu tun ist und was sie lieber bleiben lassen sollten.

Betriebsprüfungen sind keine Seltenheit. Wenn Prüfer aber Auffälligkeiten entdecken, dann kann es schnell passieren, dass Beamte für eine Durchsuchung vor den Büroräumen stehen – ohne vorherige Ankündigung, gern in den frühen Morgenstunden. Was dann zu tun ist, weiß Alexander Littich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht bei Ecovis in Landshut: „Es ist normal, nervös zu sein. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren. Auch wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer die Beschuldigungen für grundlos halten, sollten sie, ihre Angestellten und ihre Familie immer höflich bleiben.“

Wie Prüfer oder Fahnder vorgehen

Je nachdem, ob es sich um einen Verdacht auf Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug handelt, stehen Zoll oder Steuerfahndung auf Weisung der Staatsanwaltschaft vor der Tür.

Auch wenn die Geschäftsführung nicht im Haus ist, dürfen die Beamten direkt mit der Arbeit beginnen. Schließlich haben sie dafür einen Durchsuchungsbeschluss. „Diesen sollte sich ein Verantwortlicher im Betrieb genau ansehen und durch einen Anwalt prüfen lassen“, mahnt Littich. Hier ist vermerkt, gegen wen und weswegen ermittelt wird, welche Unterlagen gesucht und welche digitalen Daten die Fahnder sicherstellen sollen. „Welche Dokumente allerdings eine Relevanz zur vermuteten Straftat haben, darüber scheiden sich oft die Geister“, weiß Littich. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber ist es wichtig, dass Unternehmer auf dem Protokoll über die Sicherstellung von Gegenständen schriftlich festhalten, dass sie diese nicht freiwillig herausgeben und der Sicherstellung widersprochen haben. „Das kann auch vorsorglich sinnvoll sein, um keine Rechte Dritter, etwa beim Datenschutz, zu verletzen.“

Unternehmer sollten wichtige Unterlagen, die die Fahnder beschlagnahmen wollen, unbedingt kopieren. „Schließlich kann es Monate dauern, bis die Behörde Originalunterlagen wieder aushändigt“, erklärt Rechtsanwalt Littich.

Vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen

Auch auf welche Räume – oder Fahrzeuge – sich die Durchsuchung beschränkt, steht im Beschluss. „Findet die Durchsuchung in den Privaträumen statt, sollten Unternehmer das Zeugnisverweigerungsrecht von Familienangehörigen beachten“, sagt Littich. Das gilt bei eigener Betroffenheit, etwa bei Schwarzarbeit, unter Umständen auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie beispielsweise Beihilfe zu einer Straftat geleistet haben. Auch müssen sie Befragungen von Beschäftigten als Zeugen oder Beschuldigte in den Geschäftsräumen nicht gestatten. Dass Angestellte im Laufe der Ermittlungen allerdings in den Behörden oder bei der Staatsanwaltschaft befragt werden, lässt sich nicht verhindern. Gegebenenfalls kann aber ein Anwalt als Zeugenbeistand zur Seite stehen.

Klar ist: Durchsuchungen können jeden treffen. Und der Ausgang der Ermittlungen lässt sich kaum vorhersagen. Ecovis-Rechtsanwalt Littich sagt: „Das Steuerrecht ist umfangreich, komplex und ändert sich jedes Jahr. Das birgt natürlich Risiken.“ Aber er beruhigt: „Wir stehen unseren Mandanten im Laufe der gesamten Ermittlungen zur Seite – auch ganz früh am Morgen.“

Alexander Littich
Rechtsanwalt in Landshut, Regensburg, München, Leipzig
Tel.: +49 871-96 21 6-25

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