BEPS-MLI-Anwendungsgesetz: Regierungsentwurf vorgelegt
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BEPS-MLI-Anwendungsgesetz: Regierungsentwurf vorgelegt

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Das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz ist zwar noch im Gesetzgebungsverfahren. Für die Anwendung von insgesamt neun deutschen Doppelbesteuerungsabkommen könnte es jedoch bald Änderungen geben.

Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting und bezeichnet ein Projekt der OECD, das die G-20-Staaten initiiert haben. Sie haben konkrete Empfehlungen erarbeitet, die bestehende Defizite des internationalen Steuerrechts – vor allem in Bezug auf schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen – aus dem Weg räumen sollen.

Damit die Maßnahmen des BEPS-Aktionsplans richtig umgesetzt werden, ist auf OECD Initiative das BEPS-MLI (MLI: Multilaterales Instrument) entstanden. Es dient der Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. In Deutschland trat es bereits am 1. April 2021 in Kraft.

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim BEPS-MLI um ein Abkommen, das die gleichzeitige Änderung von vielen DBA ermöglicht. Es soll die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen beschleunigen und vereinfachen, denn die jeweiligen konkreten Verhandlungen eines DBA wären deutlich zeitintensiver.

Umsetzung in Deutschland

Deutschland setzt das BEPS-MLI in einem zweistufigen Verfahren um. Die erste Stufe war mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes und der damit verbundenen Transformation des MLI in nationales Recht abgeschlossen. Der zweite Schritt betrifft nun die Ausarbeitung der Anwendungsgesetze, um die konkreten Anpassungen durch das MLI bei der Anwendung der betreffenden DBA wirksam werden zu lassen.

DBA-Änderungen durch bilaterale Verhandlungen weiterhin möglich

Seit Inkrafttreten des Abkommens haben zwischenzeitlich bereits einige der 14 ursprünglich zur Anwendung des BEPS-MLI angemeldeten Länder ihre DBA bilateral angepasst. Dies betrifft beispielsweise die DBA mit Österreich und Luxemburg. Mit Rumänien befindet sich Deutschland in bilateralen Vertragsverhandlungen für ein Revisionsprotokoll. „Die ursprünglich mit eingeplanten Staaten Italien und die Türkei haben das MLI noch nicht ratifiziert“, erklärt Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin.

Anwendungsgesetz enthält Angaben für neun Staaten

Am 7. Februar 2024 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Anwendung des BEPS-MLI und weiterer Maßnahmen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Damit sollen die Maßnahmen nach dem BEPS-MLI für insgesamt noch neun Staaten durch entsprechende Anwendung des multilateralen Abkommens neben dem jeweiligen DBA erfolgen: Frankreich, Griechenland, Japan, Kroatien, Malta, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn. Das Anwendungsgesetz enthält dabei für jeden einzelnen Staat konkrete Angaben, welche Artikel des BEPS-MLI gelten sollen. Wichtig ist, dass das multilaterale Abkommen nicht wie ein Änderungsprotokoll funktioniert, welches den konkreten Wortlaut des jeweiligen DBA ändern würde. Das BEPS-MLI gilt parallel zu bestehenden DBA und modifiziert deren Anwendung.

„Zukünftig ist deshalb bei Sachverhalten mit Staaten, die unter das Anwendungsgesetz fallen, bei der Anwendung der entsprechenden DBA auf etwaige Modifikationen durch das MLI zu achten“, rät Olivie. Der Entwurf des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Dieses wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen.

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Jeannette Olivie
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